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Dann bestimmt der Staat, wer die Eltern Ihres Kindes sind!

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‼️Wird das der finale Stoß gegen die Familie? Noch vor der Sommerpause will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) konkrete Vorschläge für die vermutlich „größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ vorlegen. Die biologische Elternschaft soll durch eine unbestimmte „soziale Elternschaft“ abgelöst und künstliche Konstruktionen wie “Mehrelternschaft” für bis zu vier Personen sowie “Mit-Mutterschaft” ermöglicht werden. Als Alternative zur Ehe ist die Einführung der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ geplant.

Welche juristischen und gesellschaftlichen Folgen diese familienrechtliche „Zeitenwende“ haben wird, darüber sprach Hedwig Beverfoerde vom Aktionsbündnis DemoFürAlle mit dem Juristen und Hochschullehrer Dr. Ulrich Vosgerau.

Herr Vosgerau, wie wird Abstammung im bisher geltenden Abstammungsrecht definiert?
Ulrich Vosgerau: Gemäß § 1589 BGB sind Personen verwandt, die entweder voneinander abstammen oder die beide von derselben Person abstammen. Das wirft eben die Frage auf, was „Abstammung“ bedeutet. Menschen entstehen bekanntlich – und alternativlos, hier passt das Wort – dadurch, dass sich eine männliche und eine weibliche Keimzelle vereinigen. Also stammt ein Mensch von denjenigen Menschen ab, von denen diese Keimzellen herrühren. Jeder hat biologisch genau eine Mutter und genau einen Vater. Neueste Techniken erlauben es allerdings, einzelne Gene, die bei beiden Elternteilen gleichermaßen schadhaft sind, was zum Auftreten einer Erbkrankheit, etwa der Bluterkrankheit, führen würde, auszutauschen und durch ein gesundes „Spendergen“ zu ersetzen – da dieses dann aber nur einen unvorstellbar kleinen Anteil des Gesamtgenoms ausmacht, wäre es in diesen Fällen aber fernliegend, anzunehmen, das Kind habe eigentlich drei Eltern.
Die biologische Abstammung war bislang die Basis auch der Rechtsvorschriften über die Abstammung, die sich aber – u. a. aus Gründen der Rechtssicherheit – teils von den rein biologischen Tatsachen lösen. Herkömmlicherweise ging man davon aus, dass die Herkunft der mütterlichen Keimzelle kraft Geburt offensichtlich ist, wohin-gegen allenfalls die Erforschung der väterlichen Herkunft Probleme aufwerfen mag: mater semper certa.

Kommentar: Alle bisherigen Werte der Gesellschaft werden langsam auf den Kopf gestellt. Es mag ja sein, dass im Laufe der Zeit und auch im Laufe unserer Entwicklung Neuerungen sinnvoll sind, wobei der Sinn erst in der Rückschau klar werden dürfte. Aber die völlige Umgestaltung der Familie ? Hier ist doch jetzt schon absehbar, dass das nicht gut gehen kann und vor allem: Es will niemand, außer vielleicht die, die unmittelbar betroffen sind. Was gut für die Kinder und deren Entwicklung ist, interessiert offensichtlich nicht.
Den Ausführungen und Bedenken des Autors ist voll zuzustimmen.

Kommentar: nun, wo will sich der Staat noch alles einmischen? Gut, gemäß EGBGB Artikel 21 gehören Kinder eh bereits dem Staat, die Eltern sind nur mit der Berechtigung/Privileg versehen, diese zu erziehen.

Noch mehr ein Grund, über die Allod-Urkunde dem so genannten Staat das Recht zu entziehen, über die eigene Genetik zu bestimmen. Und über die eigene Leibesfrucht.

In-Obhut-Nahmen sind ja sowieso schon eine gewisse Geldeinnahme-Quelle…. vobei die Vorsilbe “IN” ja “NICHT” bedeutet.

Der Menschenhandel ist ja über das Personenspiel schon nachgewiesen. Und jetzt gehen sie auf die Kleinsten los.

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