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Soll man mit der Geburtsurkunde etwas machen?

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Wir hätten nichts gelernt, wenn wir mit der Geburtsurkunde nichts anzufangen wüssten. Die Möglichkeiten mit den Indossamenten wurden ja schon beschrieben. Man braucht diese sicherlich irgendwann und wenn auch nur als ein sichtbares Zeichen, dass man etwas unternommen hat.
In jedem Fall aber beweist die Geburtsurkunde, dass es einen Titel gibt, mit dem die Werte eingebracht wurden, um im Bankrott das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten.
Und hinsichtlich von Werten muss es eine Wertegeberin geben, auch wenn sie nur in Gestalt einer fiktiven natürlichen Person auftritt, die aus der Nachgeburt abgeleitet wurde. Das Vermögen dieser Person ist auf ein Konto gebucht, das einen Namen trägt, bei welchem jedermann übereinstimmen würde, dass er identisch mit der Person und dem Handelsnamen der Geburtsurkunde ist. Der blanke Name fungiert schließlich als die einzige Sicherheit für die Schulden der Welt. Und niemand könnte ernsthaft behaupten, dass Lieschen Müller dieser Name nicht ist, oder?
Dass Lieschen ihr Wissen um die HJR 192 noch niemandem mitgeteilt hat, bedeutet nicht, dass der Weltbankrott nicht existiert. Wenn sie jetzt plötzlich als die Wertegeberin auftaucht, könnte man schwerlich behaupten, dass Frau Lieschen Müller innerhalb der Fiktion keine reale Person sei…

Nur, wie taucht sie auf?
Sie taucht auf, indem sie ihren privatautonomen Strohmann-Willen erklärt und diesen mit ihrer Unterschrift öffentlich versichert.
Wer Schwierigkeiten mit dem Wort „versichert“ hat: Ein Mensch hat früher einen Eid geleistet, wenn er wollte, dass man seinem gegebenen Wort vertraut. Heutzutage als Strohmann besiegelt er sein gegebenes Wort mit einer versichernden Haftungszusage. (Der Treuhänder verspricht / versichert, die Rechnung zu bezahlen und gibt sein Wort bzw. seine Unterschrift darauf! Weil man möchte, dass einem der Gegenüber vertraut, haben wir es hier mit dem klassischen Treuhandverhältnis zu tun!)

Welchen Willen erklärt Lieschen?
Sie erlaubt dem Emittenten und Inhaber der Schuldverschreibung natürlich, dieses Kontovermögen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu benutzen. (Hier steckt der gesuchte Automatismus). Sie hat das zwar durch Identifikation mit der Geburtsurkunde schon tausende Male und konkludent getan, aber immer nur stillschweigend. Jetzt erlaubt sie es explizit.
Damit bringt sie nichts anderes zum Ausdruck, als dass dieses Kontoguthaben aus grauer Vorzeit und von ihr stammt. Sie hat es einst dem Wohl der Öffentlichkeit gestiftet, weil es der Regierung gar so schlecht erging. Na und?

Danach könnte sie den Versuch starten, alle öffentlichen Forderungen mit Wertakzept zu „bezahlen“, ohne dass sie legale Zahlungsmittel verwenden müsste oder zumindest nur wenige davon.
Warum das so ist?
Weil gar nicht so viele legalen Zahlungsmittel (physische E u r o s c h e i n e) existieren wie es öffentliche Forderungen gibt. Selbst die Bundesbank muss zugeben, dass nur etwa 8 oder 9 % des Geldvermögens in Form von echten Scheinen im Umlauf sind. Der Rest ist irreales Giralgeld. Da kann unmöglich ein jeder Treuhänder „seine Schulden“ zu 100% mit realen Scheinen entlasten. Dies wäre arithmetisch unmöglich und selbst fiktives Recht kann nichts Unmögliches erzwingen. Eine Bank oder eine reale Behörde würden das sofort einsehen. Warum sollte ausgerechnet Lieschen über 100% an legalen Zahlungsmitteln verfügen? Sie genießt diesbezüglich keinerlei Privilegien und außerdem würde sie ja nur den Prozentsatz an verfügbaren Scheinen zuungunsten ihrer Mitschuldner auf sich selbst verschieben.
Das wäre ganz und gar unfair und könnte nicht einmal einem vernunftbegabten Beamten vermittelt werden, denn aus Punkt 177 [Laien-Memory – 188 Fragen und Antworten] wissen wir: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ [§ 14 Notenausgabe, Bundesbankgesetz].

Weil wir ja oben sagten, dass wir hier nur spekulieren, könnten wir nunmehr unsere Phantasie bemühen und ein bisschen unsere Kreativität austesten:

Sagen wir mal, Lieschen hätte einen Strafzettel in Höhe von 30 E u r o wegen Statutenbruchs erworben. Jetzt hat sie aber das „Geld“ nicht, sondern könnte höchstens einen 5-E u r o-Schein opfern. Sie könnte ihn nehmen, zur Entlastung per Brief einsenden und auf seine Prüfziffer verweisen. Die Verkehrsüberwachung würde den Schein nehmen, bei der internen Zahlstelle einzahlen und alsbald würde der Schein im Bankautomaten der örtlichen R a i f f e i s e n b a n k wieder zum Vorschein kommen. Bereits am nächsten Tag hebt Otto N. 50 E u r o ab und erwischt ausgerechnet Lieschens 5-E u r o-Schein mit der Prüfziffer.
Sagen wir mal, um ein wenig abzukürzen, dass Otto N. das Geld für ausstehende GEZ-Gebühren braucht und weil Otto schon älter ist, bringt er es lieber persönlich vorbei. Aber der Schein war doch für Lieschens Strafzettel gedacht?
Der Umstand also ist, dass der identische Geldschein plötzlich in einem anderen Entlastungsvorgang auftaucht, wo ihn doch Lieschens für ihren Strafzettel zuerst hat reservieren lassen. Wir sagten bereits oben, dass wir Giralgeld nicht leiden können. Wir sind nur an diesem legalen Zahlungsmittel 5 -E u r o-Schein mit dieser einmaligen Prüfnummer interessiert und wissen aus berufener Quelle, dass es von ihm nur einen gibt und von den anderen viel zu wenige. Und weil das so ist, müsste Otto ́s 5-E u r o-Schein zunächst für Lieschens Strafzettel verwendet werden und dank der raschen Fluktuation zwischen Schuldner, Behörde und Bank müsste doch dieser Schein mit der entsprechenden Prüfziffer schnell in der Lage sein, Lieschens Strafzettel binnen weniger Tage abzutragen! Sowie er bei einer behördlichen Zahlstelle aufschlägt, entlastet er zuerst Lieschens Strafzettel.
Oder ist das unlogisch???
[Achtung! Fiktive Gedankenspiele sind noch lange keine Ratschläge!]

@Rechtsmaerchen

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