Wer als Person im Seerecht vermutet wird und die Vermutung nicht widerlegen und das Treuhandverhältnis nicht lösen konnte, hat als Treuhänder nur eine einzige Aufgabe, nämlich mit legalen Zahlungsmitteln die Rechnung zu begleichen. Man fungiert als haftender Schuldner und kommt dieser höchsten aller Verpflichtungen nicht aus. Man kann sich wehren wie man will, das System fährt sämtliche Geschütze auf.
Die Nicht-Einlassung wäre die eine Möglichkeit, etwas dagegenzusetzen, aber um der Gegenwehr standzuhalten, müsste man wirklich so einiges wissen. Außerdem würde man langsam aber sicher aus dem gesellschaftlichen Privilegiengefüge hinausgeekelt, hauptsächlich unter dem Etikett einer nichtdefinierten R e i c h s b ü r g e r-Eigenschaft. Das muss man sich nicht antun.
Die leichtere Variante -wir erwähnten es bereits- wäre, jede Forderung, die hereinkommt, über die Voll-Einlassung sofort anzunehmen. Sofort bedeutet ganz schön schnell: 72 Stunden bis eine Woche maximal. Die schriftliche Annahme erfolgt mit dem Zauberwort „Willenserklärung“ und dem Zusatz „privatautonom“.
Man würde die obligatorische Haftungsübernahme dieser Forderung erklären und diese mit der eigenhändigen Unterschrift und unbegrenzt versichern. Das Wirksamwerden der Haftungsübernahme hätte als die einzige Bedingung, dass der behördliche Erfüllungsgehilfe das Angebot seiner [unechten] Urkunde natürlich genauso mit seiner Unterschrift versichert wie man selbst. Dann würde man gerne den Ausgleich leisten. (Auf den Punkt 64 haben wir ja schon verwiesen).
Da wir in diesem Frage-Antwort-Märchen dem Grundübel des irdischen Rechts auf die Schliche kommen wollten, haben wir uns hauptsächlich auf die Möglichkeiten einer Generallösung konzentriert. Man müsste dennoch zweigleisig fahren, um die vorübergehende Behebung akuter Bedrohungen und Notlagen in den Griff zu kriegen. Für diesen Zweck gibt es aber andere, bessere Märchen.
@Rechtsmaerchen
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