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Wie könnte die physische Person des deutschen Landrechts sonst zum Leben erweckt werden?

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Wenn die falsche Person registriert wurde, aber nicht „ich“, müsste man folgerichtig die gesetzliche Geburtsanzeige nachholen. Diese müsste nach § 19 PStG 1875 mündlich erfolgen und als die Anzeige der „Geburt eines Kindes“ deklariert sein.
Dann wäre die Frage, ob man in Form eines Überfallkommandos einfach hingeht oder hierzu erst eine Handlungsgrundlage schafft, die in einer Antwort oder im schlimmsten Fall in einer Nicht-Antwort des Standesamts (Zustimmung durch Stillschweigen) begründet sein würde.
„Verheimlichen ist eine Sache, stillschweigen eine andere.“
„Von dem, der schweigend zustimmt, wird angenommen, dass er ausdrücklich zustimmt.“ (Ejus est non nolle, qui potest velle.)
Die Anzeige würde von einer Person, die beim Geburtsereignis zugegen war, nachgeholt, nämlich von „mir“ in Gestalt der physischen Person selber. (PStG 1875 § 18, Punkt 4.)
Die unterschiedlichen Personenstände der beiden Jurisdiktionen beißen sich zwar, aber selbst nach § 47 PStG (aktuell) sind „berichtigende Mitteilungen oder Anzeigen“ zumindest zu beachten. Nach § 48 könnte man als Beteiligter sogar einen Antrag auf Berichtigung stellen, wohingegen im PStG 1875 § 15 Satz 1 der „Nachweis der Fälschung“ erbracht werden darf.
Das Problem ist einfach, dass es in den Geburtenbüchern nichts zu berichtigen gibt, denn der registrierte Name und ihre Register an sich haben mit „mir“ nicht das Geringste zu tun. Da ist nichts gefälscht, denn schon die Registrierung und der Registrierungsort an sich sind falsch. Von „mir“ aus gesehen sind sie inexistent, aber vom System aus gesehen steht nichts anderes zur Verfügung.
Daher sehen die Statuten des Seerechts diese Möglichkeit erst gar nicht vor.

@Rechtsmaerchen

Anmerkung: warum ist diese Person im Landrecht so wichtig?

In Preussen war die Natürliche Person Max M u s t e r m a n n also der Mensch Ruf Max aus der Familie Mustermann, welche die Titelrechte an diesem Namen besass. Die Person gehörte also dem Menschen.

Ab den Reichskonkordaten von 1934 wanderten die Titelrechte der Familie zu den Standesämtern. Die dem Menschen zugeteilte Person gehört ihm nicht, er hat nur Nutzungs-Rechte. bzw steht dieser sogar im Lehen. Er arbeitet für sie und er haftet für sie. Er muss alles ertragen, was gegen diese Person gerichtet ist. Er ist aber nicht diese Person Max Mustermann. Das bedeutet: der Name gehört nicht ihm und somit alles in diesem Namen erschaffene auch nicht. Haus, Auto etc. ist nicht seins. es ist nur der Verwalter. Sklaverei, wenn man es mal so sieht.

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