die Vermischung der Dinge

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Commixtio „die Vermischung der Dinge“, eine Lehre im römischen Eigentumsrecht.

Wenn die Gegenstände getrennt werden konnten, gab es kein Problem;

war dies nicht der Fall, war das Eigentum gemeinschaftlich, es sei denn, die Art der Vermischung war so, dass eine Sache eindeutig ein Zubehör zur anderen war; in diesem Fall galten die Beitrittsregeln.

commixtio ‘the mixture of things’, a doctrine in the Roman law of property.

If the items could be separated, then there was no problem;

if they could not, ownership was in common unless the nature of the mixing were such that one thing was clearly an accessory to the other,

in which case the rules on accession applied.

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