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Was bedeutet die Aufzeichnung der Matrix im Hinblick auf unseren „Namen“?

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Wie bereits hergeleitet, kann ein Sachname nicht unser Vor- und Familienname sein. Also haben wir nachgeforscht, warum sie auf ihm so derart herumreiten und diesen so penetrant verwenden. Wir dachten zuerst, sie hätten ihn abgefälscht, um uns in eine fremde Jurisdiktion zu locken, in welcher wir rechtlos sind. Aber sie haben, -wie immer-, nichts „Schlechtes“ getan. Wir haben es getan und uns als jemand anderes ausgegeben und uns mit diesem identisch erklärt.
 
Alias – lateinisch: ein anderer; bekannt als […aber er ist es nicht, er versteckt sich nur dahinter]; Pseudonym; adverbial gebraucht: sonst;              
„Fiktiver Name: „Eine Fälschung, alias, vorgeblich oder vorgetäuschter Name, angenommen von einer Person und unterschiedlich in einigen wesentlichen Teilen seines wahren Namens…, mit dem Hintergrund, zu täuschen oder in die Irre zu führen.“ [Black`s Law 6th pg. 624].
§. 12. Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem Anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein Anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem Anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. [BGB von 1896]
 
Sie haben gar nichts gefälscht, denn sie haben nichts fälschen müssen. Sie schieben es zurecht uns in die Schuhe, denn wir haben ihre Fälschung, pardon… die Aufzeichnung eines anderen menschlichen Vorgangs, schafbrav als unserer Identität akzeptiert. Wir haben den fiktiven Namen einer fiktiven Sache angenommen und damit den Seinszustand einer Sache akzeptiert, die wir nie sein könnten. Wir wollten jemand SEIN, in ihrem System, obwohl wir es nicht konnten, weil ihre Jurisdiktion für unsereinen nicht geschaffen war. Sie haben uns einfach ignoriert und weggelassen sowie das biologisch nachvollziehbare, parallele, aber falsche Geburtsereignis benutzt, um 80 Millionen Statuten auf ihm aufzubauen. Sie haben kein Wort über die Erstgeborene verloren, aber ein Millionenheer von Experten und Erfüllungsgehilfen auf die tote Zweitgeborene angesetzt. Und die haben sich mit ihr ad nauseam beschäftigt und wiederum damit uns ein Leben lang beschäftigt gehalten. Für diesen Zweck wurden Erfüllungsgehilfen mit Milliarden und Abermilliarden von Schuldscheinen überschüttet, auf dass die Geschäftsidee äußerst erfolgreich werde.
Und sie wurde es, auf dem sicheren Fundament unserer Unwissenheit und Dummheit, pardon!
Wie schon hergeleitet kann derjenige, der nie lebend geboren wurde bzw. nach Vollendung der Geburt verstorben ist, keinen Vor- und Familiennamen erben und ihn folgerichtig auch nicht besitzen. Kleiner Fehler und pardon: er kann es schon, aber er benötigt ihn nicht mehr. Zumindest muss man ihn nach der Kenntnisnahme seines Ablebens nicht mehr beurkunden. Nach PStG § 21 (1) werden im Geburtenregister „1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes“ nicht beurkundet, wenn „ein Kind tot geboren“ ist.
Aber Vor- und Geburtsname tauchen plötzlich in der GU drei Tage später wieder auf. Wie kann das sein, wenn die Geburtsurkunde eine Urkunde ist?
 
Weil das Standesamt den Namen der Totgeburt nicht beurkunden musste, konnte es ihn benutzen und neu erschaffen. Der Name war frei. Plötzlich hält es den Titel für ein Wertpapier, denn weder war der Urheber und verfügungsberechtigte Übertragungs-berechtigte des Namens da, sondern nur der Personalausweis-Vater, noch war der ursprüngliche Adressat vorhanden, weil der in Gestalt der falschen Person längst verschieden war.
Die sogenannten Eltern haben somit nichts. Sie brauchen den Namen einfach nicht, denn ihr „falsches“ Baby war tot und ist deshalb nicht mehr von Belang und das „richtige“ Baby stand sowieso nie zur Debatte. Also hat man den Namen erst gar nicht mehr registriert. Das Standesamt hatte die freie Wahl für den Namen der Nachgeburt.

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