flight dawn sky sunset

Was würde unsere Vermutung und Herleitung, dass die rechtliche Welt aus Nachgeburtsnamen besteht, im Hinblick auf unsere Geburtsregistrierung bedeuten?

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

Sie würde in der Hauptsache bedeuten, dass das Standesamt tatsächlich einen toten, zum Leben unfähigen Organismus aufgezeichnet und die Erstgeborene dabei völlig übersehen hat. Wir wüssten nicht, dass je ein Neugeborenes bei einem Standesamt zum Beweis hätte vorgezeigt werden müssen. Dem Standesamt ist Papier wichtig, aber sicherlich nicht der originale Anlass und der originäre Erschaffer desselben. Da dem toten, zweitgeborenen „Zwillingsmädchen“ außer Plazenta kein Name von den Eltern gewidmet wurde, sondern „nur“ dem erstgeborenen Kind, musste das Standesamt einen Namen für die zu registrierende Zweitgeburt erfinden. Naheliegender Weise nahm es gleich den nächstbesten, nämlich denjenigen, der ursprünglich für die nicht auffindbare Erstgeborene reserviert war.
Das produktive Eheinstitut `Eltern´ musste schließlich nicht alles wissen. Ein Treuhänder wie Mama hat ohnehin keine Rechte und der Exekutor des Trusts, der Vater, hat sowieso gefehlt. Was soll man machen?
Die Auslieferung des Warennamens in Papierform reichte ja für den beabsichtigten Zweck einer Kontoeröffnung vollkommen aus. In der Bilanzbuchhaltung dort braucht es keine Babys oder autonome Organismen, sondern es braucht vor allen Dingen Werte und Buchungssätze und um das allerwichtigste nicht zu vergessen, es brauchte über allem den Schutzschirm ebendieses einen, echten Namens. Diesen einzigartigen, wohlklingenden Namen für die Kontobezeichnung, worüber man an das Geburtsvermögen kam.
Das lebende, beseelte Kind selbst als die „Hauptperson“ der leiblichen Eltern wurde beim Geburtsereignis von den toten Augen der Jurisdiktion nicht wahrgenommen und konnte infolge seiner Nichtexistenz ein ganzes Leben lang vollständig ignoriert werden, genauso wie vorher die Eltern schon.
 
Da fragt sich ein fühlendes Wesen natürlich, wie so etwas passieren konnte! Die Antwort ist viel leichter als man denkt. Es ist gar nichts passiert. Man hat „unsere“ Hauptperson einfach nicht aufgeschrieben. Punktum! Nicht mehr und nicht weniger! Sie haben „ihre“ Hauptperson aufgeschrieben. Mehr ist nicht passiert! Wir müssen uns geistig damit abfinden, dass dies die einzige Absicht von Anfang an war.  
 
Wiederholen wir diesen Gedanken lieber nochmals: Im Ergebnis wurde der Name einer verstorbenen „Person“ registriert, aber diese Person war völlig unterschiedlich zum lebend-geborenen Menschenkind, das durch Abtrennung der Nabelschnur von seinem einstmaligen Ernährer und Zwillingsgeschwister getrennt wurde. Insofern war weder der lebendige Mensch noch die physische Person des PStG 1875 als der gesetzliche Geburtsfall jemals „Gegenstand“ einer Geburtenregistrierung. Die Aufzeichnung des Standesamts und u n s e r ganzes restliches Dasein haben tatsächlich nicht das Geringste miteinander zu tun. Sie haben die Matrix in ihren Büchern geführt. Wir selber waren nie da. Wir sind nichtexistent, wenn es nach ihren beweiskräftigen Aufzeichnungen geht. Wir könnten außerdem die Jurisdiktion eines anderen niemals betreten.
Unser Motto dabei, -wie üblich-, war:
 
Wir dachten alles nur!
 
Wir dachten immer alles nur. Wir haben alles verwechselt und wir haben ganz sicher, -das werden sie uns unter die Nase reiben-, den Namen und die Identität eines anderen (Alias) gestohlen.
„Einer, der außerhalb des Gesetzes steht, ist bürgerlich tot.“ (Extra legem positus est civiliter mortuus.)

@Rechtsmaerchen

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

#########################

Wenn Du magst kannst Du uns, für die Mühe und den Zeitaufwand einen Kaffee hinterlassen,
Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻

Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen