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Wie erwirbt man den Geburtstitel?

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Im staatlichen deutschen Recht durch Ausstellung und Aushändigung der gesetzlichen Urkunde. In der Fiktion des Seerechts gar nicht, weil man dort nicht leiblich geboren werden kann.
Das Seerecht erkennt Lebendiges nicht. Dort wird nur eine Firma (Körperschaft) registriert, die als Gegenstand des Handelsrechts und als Gegenstand des Inventars betrachtet wird. Wenn das staatliche Amt nicht aufgefunden werden kann, bleibt einem Menschen im vorgeblichen Notstand unter Kriegsrecht nur der private Notbehelf. Man erschafft die Dokumentenbeweise selber.

„Wenn das Gesetz säumig ist, herrscht die Regel.“ (Regula pro lege, si deficit lex).

Quelle: https://t.me/rechtsmaerchen/729

Anmerkung: genau das tun wir mit der Allod-Ur-Kunde und beanspruchen somit auch unser Erbe. Dabei beruft man sich nicht auf eine neue Fiktion oder einen neuen Staat, sondern man nimmt Bezug auf den letzten gültigen Stand im Gemeinwesen. Alles Neue verliert den Bezug.

Wir erschaffen ein Dok-u(your)-Ment, heisst: wir docken unseren Geist an. dazu bedarf es aber einer Wissensreise, auf der wir uns schon lange Zeit begeben haben und an der Du teilhaben kannst.

Wie erwirbt man den Geburtstitel praktisch?

Mit einem Indossament auf der Rückseite einer öffentlichen Urkunde oder besser auf einer beglaubigten Kopie. In diesem Fall muss es die allererste Urkunde sein, die das Standesamt für seinen Schutzbefohlenen ausgestellt hat, nämlich den Geburtenbuchauszug oder für die Älteren von uns die Abstammungsurkunde. Es ist diejenige Urkunde, die keinen Familiennamen benennt, sondern lediglich einen Knaben / Mädchen und den Vornamen des Kindes. Der Wortlaut des Indossaments hat es in sich und ist anderweitig verfügbar.    

Wer indossiert und wo schreibt man das Indossament nieder?

Der Indossant (Verfügungsgläubiger) des Indossaments ist derjenige, der in der Jurisdiktion völlig unbekannt ist und dennoch die ganze Zeit anwesend war. Er ist sogar der einzige, der jemals anwesend war. Wir alle empfinden ihn schon unser Leben lang als „ich“ und er ist immer noch derjenige, der seine unveräußerlichen Geburtsrechte nie verloren hat. Er autographiert in nasser Tinte mit seinem Rufnamen und überträgt die Verwaltungsrechte an seinen Geburts- und Besitzrechten an das auf der Vorderseite des Geburtenbuchauszugs öffentlich beglaubigte Kind (Indossatar). Weil dieses Kind als Sache registriert wurde, muss innerhalb des Indossaments auf das echte Kind, den Geburtsfall, Bezug genommen werden. Die unechte Urkunde dient lediglich als Anscheinsbeweis (lat. prima-facie = auf den ersten Blick) und ist als solche erklärt.

Wie restituiert man den Besitztitel `Familienname´ und stellt damit die indigenen Rechte wieder her?

Das obige Kind, -jetzt im Besitz seines allodialen Geburtstitels-, ergreift Besitz vom Familiennamen durch Willenserklärung und indossiert die Rückseite des Staatsangehörigkeitsausweises oder im Notfall jede andere Urkunde, aus welcher der Vorname und Familienname, wenn möglich in Sperrschrift, hervorgehen. (Außer natürlich Geburtsurkunde!).

Die Rechteübertragung erfolgt vom Kind (physische Person) an die Indigenat-Deutsche (Bundesstaatsangehörige), die nun den Titel am Familiennamen besitzt  und damit über sämtliche Rechte des ALR und des staatlich deutschen Rechts für sich selbst verfügt.  

Quelle: Rechtsmaerchen

Und wie kommt man an das Wissen um das Allod?

letztendlich ist die Strategie nachvollziehbar: man (die khasarische Hochfinanz) führt ein Schuldgeldsystem ein

und dann macht man die Menschen zu freiwilligen Sklaven einer Person, die wiederum dem so genannten Staat (bzw. einem Eigentümer) gehört. Um aus dieser Schuld herauszukommen, muß man eine Person führen, die einem selber gehört. In Preussen war das über den Namenstitel in Sperrschrift geregelt.

Erst einmal Herzlichen-und-aufrichtigen-Dank an den Maestro M. für seine guten Beiträge im Sinne von Rechtsmärchen. Seine Beiträge zur Namen-Thematik mit der dazu gehörenden Titel-Thematik will und muss ich hier noch mit ein paar weiteren Gedanken ergänzen.

Wir :Einen., dürfen und müssen immer im Erwusst-Sein behalten was untrennbar zur Namen-Thematik dazu gehört:

Der Niederkunft-Tag des Lebendigen-Erbgut-Eigengut-Knaben oder Mädchen als den Erstgeborenen mit dem Erstgeborenen-Segen, welcher jetzt durch die :Einen., aufgezeichnet wird und ist im den Lebenden-Menschen dienenden Jahrzähler nach Meisternthal-Null,
dieser Niederkunft-Tag ist stets klar zu unterscheiden
vom Geburts-Datum jeglicher Urkund-Person fremder Herausgeber registriert im KALENDARIVM GREGORIANVM PERPETVVM und mit Heimtückischen-Bezug zur gewaltsam geraubten NACH-GEBURT-ERBGUT-GENETIK-MATERIE!

Jetzt ist das aufgedeckt und geheilt! Durch die :Einen.

Jetzt tobt der Kampf um den Lebendigen-Erben über das Patent-Recht und über die Besudelung des Erbgut-Eigengut des Erstgeborenen-Knaben/Mädchen mittels Giftspritze. Und auch hier wird immer häufiger auch vor Gewalt nicht zurück geschreckt durch die “Mauerschützen” und “Erfüllunggehilfen.”

Und genau darum geht es jetzt:
diesen KRIEG gegen den/die Wahren-Erben zu beenden. Angefangen beim Schutz für Unsere Sprösslinge!

Die Wahre-Lösung kam und kommt nur von Innen und von Uns Selbst!
Die Zeit(en) des “Helden im Außen”, so es diese denn jemals gab, ist längst vorbei.

Und Wir :Einen., nutzen jetzt endlich wieder Unser mächtigstes Werkzeug: die Feder/ den Schreiber!
Und diese Feder ist bekanntlich mächtiger und viel unblutiger als das Schwert. Diese Feder/Schreiber ist das “Geistliche-Schwert” welchem das “Weltliche-Schwert” stets zu dienen hat!

der Freiheitsschmied
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