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Canon . A law, rule, or ordinance in general, and of the church in particular. An ecclesiastical law or statute. A rule of doctrine or discipline. A criterion or standard of judgment. A body of principles, standards, rules, or norms. In England, a cathedral dignitary, appointed sometimes by the Crown and sometimes by the bishop.

Canon law. A body of Roman ecclesiastical jurisprudence compiled in the twelfth, thirteenth and fourteenth centuries from the opinions of the ancient Latin fathers, the decrees of General Councils, and the decretal epistles and bulls of the Holy See. The canon law is contained in two principal parts,-the decrees or ecclesiastical constitutions made by the popes and cardinals; and the decretals or canonical epistles written by the pope, or by the pope and cardinals, at the suit of one or more persons. As the decrees set out the origin of the canon law, and the rights, dignities, and decrees of ecclesiastical persons, with their manner of election, ordination, etc., so the decretals contain the law to be used in the ecclesiastical courts. The canon law forms no part of the law of England, unless it has been brought into use and acted on there. – Black’s Law 5th Edition

Have you claimed the Pope’s Gift Certificate? Do you disagree with the New World Order? If yes, you are more than likely considered a “loose canon”.

Kanon. Ein Gesetz, eine Regel oder eine Verordnung im Allgemeinen und der Kirche im Besonderen. Ein kirchliches Gesetz oder Statut. Eine Regel der Doktrin oder Disziplin. Ein Kriterium oder eine Norm für die Beurteilung. Ein Korpus von Grundsätzen, Standards, Regeln oder Normen. In England ein Würdenträger der Kathedrale, der manchmal von der Krone und manchmal vom Bischof ernannt wird.

Kanonisches Recht. Ein Korpus der römischen Kirchenrechtsprechung, der im zwölften, dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert aus den Stellungnahmen der alten lateinischen Väter, den Dekreten der Generalkonzilien und den Dekretalbriefen und Bullen des Heiligen Stuhls zusammengestellt wurde. Das Kirchenrecht besteht aus zwei Hauptteilen: den von den Päpsten und Kardinälen erlassenen Dekreten oder kirchlichen Konstitutionen und den vom Papst oder von Papst und Kardinälen auf Antrag einer oder mehrerer Personen verfassten Dekreten oder kanonischen Briefen. Wie die Dekrete den Ursprung des kanonischen Rechts und die Rechte, Würden und Verfügungen der kirchlichen Personen mit ihrer Art der Wahl, Weihe usw. darlegen, so enthalten die Dekrete das Recht, das in den kirchlichen Gerichten anzuwenden ist. Das kanonische Recht ist kein Teil des englischen Rechts, es sei denn, es wird dort angewandt und gehandhabt. – Black’s Law 5. Auflage

Haben Sie den Geschenkgutschein (Gift Certificate!) des Papstes in Anspruch genommen? Sind Sie mit der Neuen Weltordnung nicht einverstanden?
Wenn ja, sind Sie höchstwahrscheinlich ein “loser Kanon”.

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