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Heimfall

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Heimfall ist das rechtliche Verfahren, durch das der Staat das Eigentum an verlassenem oder nicht beanspruchtem Eigentum oder an Eigentum einer verstorbenen Person ohne Erben oder Testament erwirbt. Zu den Vermögenswerten, die dem Heimfall unterliegen, gehören ruhende Bankkonten, nicht eingelöste Dividendenschecks, vergessene Aktien und Immobilien. Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze und Fristen für den Heimfall. Obwohl ein Anspruch auf Rückgabe des Eigentums geltend gemacht werden kann, kann der Staat Vermögenswerte verkaufen und den Barwert ab dem Zeitpunkt des Heimfalls einbehalten.

Verstorbene Person = Plazenta?

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