Glaube (Art. 4 I GG) ist in dem Verfassungsrecht die Gesamtheit der Überzeugungen des Einzelnen von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten. In dem Privatrecht ist der öffentliche G. der Schutz, den der genießt, der sich auf die Richtigkeit bestimmter öffentlicher → Urkunden verlässt (z. B. → Grundbuch §§ 892, 893 BGB, → Erbschein § 2366 BGB). Der auf die öffentliche Urkunde vertrauende Erwerber erwirbt (kraft gesetzlicher Bestimmung) ein Recht auch dann, wenn die öffentliche Urkunde in Widerspruch zu der wahren Rechtslage steht. Der wahre Berechtigte erleidet kraft Gesetzes einen entsprechenden Rechtsverlust. Erforderlich ist allerdings guter G. des Erwerbers. Dies bedeutet hier, dass der Erwerber nicht (positiv) wissen darf, dass z. B. das Grundbuch unrichtig ist. Bei dem Erwerb des → Eigentums an beweglichen → Sachen von dem → Nichtberechtigten (§ 932 BGB) ist der Erwerber nicht in gutem G., wenn ihm bekannt oder infolge grober → Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Bei der → Ersitzung (§ 937 II BGB) fehlt der gute G., wenn der Besitzer in dem Zeitpunkt des Besitzerwerbs weiß oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass er nicht Eigentümer wird.
Bildquelle:
https://www.vahlen.de/koebler-juristisches-woerterbuch/product/36757317
https://www.stilkunst.de/lutherdeutsch/woerter/t/wdb-thum.php
Beispiel: Ei-gen-t(h)um 🥚🧬🤪

Alles RECHT ist Fiktion, es bedarf des Glaubens (öffentlicher Glaube) daran. Das Wesen haftet seinen Gedanken daran und schafft somit die Brücke (den Bezug) dazu.
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann in Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden. System ist das planmäßige, möglichst logische Gefüge einer Gedankenmehrheit.
(ISBN 978-3-8006-7368-1)

Als Gewohnheit (auch Usus, lat. uti – gebrauchen) wird eine unter gleichartigen Bedingungen entwickelte Reaktionsweise bezeichnet, die durch Wiederholung stereotypisiert (gleichbleibendes oder häufig vorkommendes Muster) wurde und beim Erleben gleichartiger Situationsbedingungen wie „automatisch“ nach demselben Reaktionsschema ausgeführt wird, wenn sie nicht bewusst vermieden oder zum Besseren gewandelt wird. Es gibt Gewohnheiten des Fühlens, Denkens und Verhaltens.
„Es ist in vielen Dingen eine schlimme Sache um die Gewohnheit. Sie macht, dass man Unrecht für Recht und Irrtum für Wahrheit hält.“
G. C. Lichtenberg (Aphorismen)
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