Black’s Law 1st ed, p 489
Fictio.
A fiction; an assumption or supposition of the law.
‚Fictio‘ in the old Roman law was properly a term of pleading, and signified a false averment on the part of the plaintiff which the defendant was not allowed to traverse; as that the plaintiff was a Roman citizen, when in truth he was a foreigner. The object of the fiction was to give the court jurisdiction.
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Black’s Law, 1. Auflage, S. 489
Fictio.
Eine Fiktion; eine Annahme oder Vermutung des Gesetzes.
„Fictio“ war im alten römischen Recht ein Begriff der Prozessführung und bezeichnete eine falsche Behauptung des Klägers, die der Beklagte nicht widerlegen durfte; beispielsweise die Behauptung, der Kläger sei römischer Bürger, obwohl er in Wahrheit Ausländer war. Zweck dieser Fiktion war es, dem Gericht die Zuständigkeit zu verschaffen.
MÄCHTIG ❗️

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