unangemessene Beeinflussung

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Undue influence (= unangemessene Beeinflussung) im europäischen Privatrecht ein umfassender Grundsatz der Privatautonomie. Danach soll jeder seine Rechtsbeziehungen eigenverantwortlich und selbstbestimmt regeln dürfen, frei von widerrechtlichen Beeinflussungen der Willensbildung. Störgrößen in diesem Sinne sind Täuschungshandlungen, Drohungen oder die widerrechtliche Ausnutzung einer Vertrauens- oder Nähestellung gegenüber dem Vertragspartner, etwa geschäftsunerfahrenen Angehörigen. …

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Undue_influence

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