baby with ink on foot

Die Idee mit den Geburtsurkunden

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

Fragt mman die KI danach, bekommt man folgende Antwort:

Die moderne, staatliche Geburtsurkunde, wie wir sie heute kennen, ist das Ergebnis einer langen Entwicklung, die maßgeblich durch die
Französische Revolution und Napoleon Bonaparte geprägt wurde.
Die wichtigsten Etappen der Entwicklung:

Vorläufer (Kirchenbücher): Vor der Einführung staatlicher Register wurden Geburten, Taufen, Hochzeiten und Todesfälle seit dem Mittelalter fast ausschließlich von den Kirchen in Taufregistern festgehalten.
Staatliche Geburtsurkunden (Frankreich): Die französische Nationalversammlung erließ am 20. September 1792 ein Gesetz, das die Beurkundung des Zivilstandes (Geburt, Ehe, Tod) zur Aufgabe des Staates machte.
Der Code Civil (1804): Unter Napoleon wurde diese Praxis durch den Code civil (auch Code Napoléon genannt) gefestigt und in den von Frankreich besetzten Gebieten verbreitet. Dies legte den Grundstein für das moderne Standesamtswesen.
Einführung in Deutschland: Im Deutschen Reich wurden Standesämter als staatliche Pflichtinstitution zur Führung von Personenstandsregistern erst am 1. Januar 1876 flächendeckend eingeführt. 

Warum wurde sie eingeführt?
Die „Idee“ dahinter war, die Verwaltung der Bevölkerung von der Kirche zu trennen (Säkularisierung) und dem Staat verlässliche Daten für Steuern, die Wehrpflicht und zur eindeutigen Identifikation der Bürger zu liefern.

Mit Verweisen auf https://www.americanbar.org/groups/public_education/publications/teaching-legal-docs/birth-certificates/

„DIE GRÜNDUNG DES VERBANDES.

Am 11. August 1920 wurde der „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands e.V. gegründet.

Die Gründungsversammlung fand im Rathaus in Kassel statt. Sitz des Verbandes war Berlin.

Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875, das am 1. Januar 1876 in Kraft getreten ist, hatte das deutsche Personenstandswesen auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt und für den „Beruf“ des Standesbeamten eine neue Ära eingeleitet.

vor diesem Gesetz wurden die Standesregister weitgehend als Kirchenbücher von den Pfarrern geführt.

In einigen Ländern West- und Süddeutschlands man es allerdings schon vorher zivile Standesregister und zivile Eheschließungen unter dem Einfluß des Code Civil aufgrund der Zugehörigkeit dieser Länder zum Rheinbund Napoleons seit 1803.

Überwiegend wurden aber nach 1876 die standesamtlichen Tätigkeiten von ehrenamtlichen Kräften verrichtet, denen eine entsprechende Fachausbildung fehlte.“

Quelle: DIE DEUTSCHEN STANDESBEAMTEN UND IHR VERBAND. Rückblick auf 75 Jahre Verbandsgeschichte. Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main • Berlin 1995

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

#########################

Wenn Du magst kannst Du uns, für die Mühe und den Zeitaufwand einen Kaffee hinterlassen,
Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻

Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.

The short URL of the present article is: https://allod369.de/69gy
The short URL of the present article is: https://allod369.de/69gy

Kommentar hinterlassen