Interessant in diesem Zusammenhang: viele (ich womöglich auch damals) sprechen von in-di-genen Deutschen, also letztendlich keine genetisch Deutschen.
Da bin ich gerade drüber “gestolpert”, der Begriff “Innovationen”. Denn genau der Beitrag oben hat mich, neben der Ausarbeitung, zu noch mehr in-spiriert
Novation = Unter Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) versteht man im deutschen Schuldrecht die Aufhebung eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Schaffung eines neuen Schuldverhältnisses. Ihre praktische Bedeutung ist heute gering. [genau… und Schweine können fliegen]Das Schuldrecht unterliegt – im Gegensatz zum Sachenrecht – keinem gesetzlichen Typenzwang, es gibt also keinen numerus clausus der zulässigen Rechtsgeschäfte. Daher kann jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart werden, so dass neue Vertragstypen (Vertrag sui generis) entstehen dürfen, soweit diese mit der Rechtsordnung in Einklang stehen. Die Novation ist im BGB nicht geregelt, jedoch wegen dieser schuldrechtlichen Vertragsfreiheit zulässig.Wie der aus dem Lateinischen stammende Begriff vermuten lässt, war die Novation bereits im römischen Recht bekannt. Die Novation spielte in Rom eine viel größere Rolle als heute, weil es die römische Anschauung nicht zuließ, dass eine Verbindlichkeit nachträglich verändert oder eine der an ihr beteiligten Personen ausgetauscht wird.[1] Grundlage für eine Novation musste eine bestehende Verbindlichkeit (lateinisch obligatio) sein.[2] Die Novation galt in den Institutionen des Gaius als eine der fünf Arten der Tilgung einer Verbindlichkeit. Die Rolle der Novation war bedeutsam, weil die nachträgliche Änderung einer Obligation, sei es im Inhalt, sei es durch Wechsel in der Person des Gläubigers (Zession) oder des Schuldners (Schuldübernahme) nur durch Novation möglich war. Wegen der oft schwierigen Ermittlung dieses Schulderneuerungswillens galt seit dem Jahre 533 bei Justinian I., dass eine Novation nur eintreten soll, wenn sie ausdrücklich gewollt war. Deshalb bestehen die Novation und Vertragsänderung im heutigen deutschen Recht nebeneinander.Der Begriff der Novation tauchte in Deutschland erstmals im Spätmittelalter auf, als 1501/02 ein Rechtsstreit mit Schuldnerdelegation (Austausch des Schuldners) zu entscheiden war.[3] Im Falle Rink/Diepach (1503) führte der Kläger aus, der Beklagte sei per Änderung der Verpflichtung (lateinisch delegationem etiam animo novandi obligationem) Debitor geworden.Innovationen = Innovation (wörtlich „Neuerung“ oder „Erneuerung“; von lateinisch innovare ‚erneuern‘ abgeleitet) wird in der Umgangssprache im Sinne von neuen Ideen und Erfindungen und für deren wirtschaftliche Umsetzung verwendet. Im engeren Sinne resultieren Innovationen erst dann aus Ideen, wenn diese in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren umgesetzt werden, die tatsächlich erfolgreiche Anwendung finden und den Markt durchdringen (Diffusion).[1] Der komplementäre Prozess zur Innovation ist die Exnovation, die Abschaffung von nicht mehr wirksamen oder gewünschten Prozessen, Produkten oder Technologien.Auszüge Wiki-dings-bumbs… jaja… Umgangssprache und so… wer es glaubt wird nicht “seelig” sondern”selig”.Seele = die Herkunft dieses auf mhd. sēle, ahd. sē(u)la zurückgehenden Substantivs ist unklar; der altgermanische Mythos vom Wasser als Hort der Seelen Toter und Ungeborener lässt eine Verwandtschaft mit dem Wort → See vermuten.selig = dieses in seiner Bedeutung stark christlich geprägte Adjektiv lässt sich über mhd. slec auf ahd. sālīg „selig“ zurückführen, einer Bildung zu ahd. *sāli „glücklich, gut“, got. sēls „gütig“, deren Ursprung in idg. *sēl– „günstig, guter Stimmung“ liegt.Bei dem Thema landet man irgendwann bei den Karolingern und versteht das eigene Wort nicht mehr. … und wenn ich nachher schlafen gehe, werde ich von einer Welt OHNE Kreuze träumen
ML von DWR
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