Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann in Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.
Quelle:
Vahlen, ISBN 978-3-8006-6861-8
https://www.vahlen.de/koebler-juristisches-woerterbuch/product/33596615

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