Quelle: https://t.me/marcsturmprivat/2768
Unter „Person“ ist hier die Juristische Person zu verstehen, welche die BRD für jeden von uns zu unserer Verwaltung erstellt – aus rechtlicher Sicht verwaltet sie uns so als tote Sache und entrechtet uns damit vollständig.
Als „Mensch“ ist hier die Natürliche Person gemeint, mit welcher ein Rechtssystem den geborenen Menschen überhaupt erst als ein menschliches Rechtssubjekt mit Rechten (u.a. Menschenrechte) und Pflichten zu erkennen vermag.
Eine Gegenüberstellung der Auswirkungen beider Varianten findet Ihr hier.
Als gute Darlegung der Unterschiede zwischen Mensch und Person empfehle ich Euch diesen Beitrag hier.
Aber was ist unter „wirklich frei“ zu verstehen?
Wie wir in diesem Beitrag hier erfahren durften, gab es ursprünglich verschiedene Auffassungen von Recht – jene der Germanen, die als äußerst freiheitliche Strömung beschrieben wird, sowie das Römische Recht, welches als herrschendes Recht auch als Römisches Unrecht bezeichnet wird. Mit dem Sieg der Germanen über die Römer ging zwar das Römische Reich unter, jedoch eine Keimzelle dessen blieb übrig, infizierte die Menschen erneut mit deren Rechtsauffassung und breitete sich langsam abet sich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen aus.
In Völkern, wo die Moral so groß und die Gier nach Macht so klein war, dass eine Unterwanderung nicht mehr funktionierte, wurde dann mittels der Kreuzzüge gegen die heidnischen Völker im 15. Jahrhundert (Christianisierung) mit Gewalt nachgeholfen. Diese Heiden kannten keine Herrschaft, sie waren frei. Was auch an Ihrem Glauben an mehrere Gottheiten sehr deutlich wird. Sie ließen damit Jedem das Seine. Mit der gewaltsamen Einführung von monotheistischen Glaubensformen (nur eine Gottheit) hielt auch der Feudalismus Einzug und das Lehnwesen etablierte sich als Eigentums- und Besitzordnung unter den Heiden. Dass bedeutet, dass die Lehnsherren – Menschen mit viel Besitz (aus Raubzügen) – einen Teil davon (als Lehen) Anderen zur Nutzung überlassen konnten, die Ihnen als Gegenleistung militärische Gefolgschaft und politische Treue versprachen (egal wie blödsinnig sein Ansinnen war) oder einen Teil ihrer wirtschaftlichen Nutzleistung abgaben. Oder sogar beides zusammen, wie wir es heute überall sehen.
Wahrhaftige Freiheit und wahrhaftiges Eigentum kennt ein herrschendes Recht – wie das Römische Recht – natürlich nicht!
Angeblich soll die bürgerliche Revolution von 1848 dann zur Abschaffung des Lehnwesens geführt und Bismarck die Deutschen von der Kirche befreit haben. Dennoch konnte für nun angeblich richtiges Eigentum von Deutschen aus dem Kaiserreich im Jahr 1893 mit der Miquel’sche Steuerreform erneut eine Grundsteuer eingeführt werden. Das zeigt doch, dass das Eigentum der Natürlichen Person (Mensch) auch da nicht so wahrhaftig war, wie man sich das vorstellt.
Für wahrhaftiges Eigentum zahle ich keine Grundsteuer und schenke auch keine politische Gefolgschaft!
In der Germanischen Rechtslehre war das anders. Die Germanen liebten ihre Freiheit mehr als alles andere. Sie lebten mit ihren Mitmenschen auf Augenhöhe und hatten ein sehr gutes Verständnis von „leben und leben lassen“. Wie bereits erwähnt, hatten diese auch eine andere Auffassung von Recht und damit natürlich auch von Besitz und Eigentum.
Sie nannten dieses Allod (freies Eigengut) und fassten ihre Auffassung im sogenannten Allodialen Recht zusammen. In diesem fand nicht nur das Fiktionale und Materielle Berücksichtigung, sondern auch das Geistig-Spirituelle.
Beispielsweise begann für diese Menschen das Leben „mit Befruchtung der Zygote“ und nicht erst „nach Vollendung der Geburt“. In dieser und ähnlicher Form verhalten sich also die Unterschiede zu dem heute praktizierten System und alles in allem kommt es meinem Rechtsverständnis bisher am nächsten – zumindest all das, was ich bisher darüber von dem lieben Lion in Erfahrung bringen durfte.
Lion pflegt zu dieser Thematik einen Internetauftritt:
https://allod369.de
Und hält auch Seminare und Einführungskurse:
https://allod369.de/4226/alod-einfuehrung/
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