Sehr geehrte Soldaten-Suchende,
aus einem Gewissen-Notstand und aus der Ethik und der Achtung des Lebens kommt ein Einsatz in einem herbeigeführten Krieg-Szenario nicht in Frage. Die Pflicht, das Leben zu achten wiegt höher als die Ver-Pflichtung (*), dieses zu nehmen. Das ist fester Bestandteil des un-gebrochenen Glaubens des Angeschriebenen.
Daher wird der gemusterte Fragebogen unbeantwortet zur Ent-Lasten des Empfängers zurückgesendet und die Haftung im Ganzen an den Absender zur Ur-Sache zurückgewiesen.
Weitere Schreiben und/oder Anliegen in dieser Angelegenheit werden unbeantwortet und unbearbeitet in die Akte geheftet.
Oder man schreibt” leider lässt mein vollständiger Bund mit dem Erschaffer allen Seins die Vernichtung seines Gutes nicht zu”
Alod-Ur-Kundenbesitzer können natürlich den Postlabelnachweis in das Schreiben mit einfügen.
- Ver-Pflichtung = Kontrollverlust über die Pflicht? (siehe ver-fahren, ver-laufen…)
Alternativ:
Diese Seite versteht umseitige Sendung nicht.
Bitte beantworten Sie rechtsverbindlich durch Haftungsübernahme eines Rechtsvertreters Iherseits folgende Frage zur Rechtssicherheit.
Sind Sie ermächtigt, lebende Wesen zu töten oder töten zu lassen?
Der Rechtsverbindlichen Beantwortung sieht diese Seite innerhalb von 21 Tagen entgegen.
Das kann übrigens nur jeder für sich individuell entscheiden. Die kommunistische Allgemeinheit darf sich dem Kriegsfall nicht verweigern.
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Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻
Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.
“Sind Sie ermächtigt, lebende Wesen zu töten oder töten zu lassen?”
In der Antike war das Problem bereits bekannt, dass sterbliche Menschen weder Rechte (“Ermächtigungen”) haben können noch Eigentum. Es war somit nicht möglich, Rechte oder Eigentum zu übertragen. Es mussten Fiktionen her, also die Götter. Daran hat sich bis heute nie etwas geändert:
“Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.”
Die Frage nach der “Ermächtigung” kann somit – ohne Ausrede “es kommt von oben” – nicht beantwortet werden. In der griechischen Mythologie heißt dieses “oben” Zeus ->
https://www.mythologie-antike.com/t42-zeus-machtigster-gott-aller-gotter