Lizenzfrei ist nicht kostenlos: Bilder richtig nutzen | Thirdman
Eine Website braucht Bilder. Um die Seite zu gestalten, zu illustrieren und aufzulockern. Aber welche Bilder darf man als Websitebetreiber oder Blogger überhaupt verwenden? Viele unerfahrene Blogger, aber vor allem auch Kunden, die kaum etwas mit dem Web zu tun haben, kennen sich hier oft nicht aus und wundern sich, warum sie nicht einfach Bilder […]
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www.thirdman.at
„… In Deutschland sind die sogenannten „amtlichen Werke“ vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Das steht sogar im Urheberrechtsgesetz in Paragraf 5:
„Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.“
Auch Gerichtsurteile und ihre Begründungen sind freigegeben. Da hört es allerdings auch schon auf. Alle anderen Werke, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie sind explizit über eine freie Lizenz wie Creative Commons freigegeben. …“
Gemeinfreiheit: Wie frei ist frei?
Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen. Die Unterschiede sind für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung.
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irights.info
Gehören etwa Personen, Gesetzestexte etc zu den zu lizensierenden Produkten?
Aloha, ich werden einen weiteren Einführungs-Kurs für das Alod online mit Zoom halten. Der Vorteil ist: es fallen keine zusätzlichen Fahrtkosten und -Zeiten an für die Teilnehmer und ich kann den Kurs auch recht flexibel von den Tagen her planen.Der Link zu diesem privaten Kanal: https://t.me/+0ZUrGAXWVaMxNjZi wobei der Zutritt genehmigt werden muss. Der Einführungs-Kurs ist privat und nicht für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit. Kontakt über Telegram: https://t.me/einer_ruf_lion Als Termin steht jetzt Montag, der 03. Juni ab 18 Uhr fest. Mehr im Kanal. ‼️Von der Ohn-Macht in die Voll-Macht, bist Du Mensch, Person oder doch etwas Anderes?‼️ Aktualisierte Termine sind im Kanal zu
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