Lizenzfreiheit und Gemeinfreiheit

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Gemeinfreiheit (royalty free)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

Lizenzfreiheit (royalty free)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lizenzfreiheit

Denn lizenzfrei (royalty-free) bedeutet, …

„… In Deutschland sind die sogenannten „amtlichen Werke“ vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Das steht sogar im Urheberrechtsgesetz in Paragraf 5:

„Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.“

Auch Gerichtsurteile und ihre Begründungen sind freigegeben. Da hört es allerdings auch schon auf. Alle anderen Werke, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie sind explizit über eine freie Lizenz wie Creative Commons freigegeben. …“

Gehören etwa Personen, Gesetzestexte etc zu den zu lizensierenden Produkten?

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