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Solange es keine Trennung gibt, gibt es nur einen Güterstand.

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Solange es keine Trennung gibt, gibt es nur einen Güterstand.
Estate: Güterstand/ Nachlass/ Grundbesitz/ (Ungeteilter-) Besitz- Titel/ (Ungeteilter-) Eigentum-Titel = Allod = Volleigentum.


„… Die Aufteilung des Grundbesitzes ist heute ein feststehender Grundsatz im Immobilienrecht, der es ermöglicht, dass die Eigentumsrechte an jedem Grundbesitz (und an Teilen des Grundbesitzes) auf verschiedene Eigentümer übergehen. Solange es keine Trennung gibt, gibt es nur einen Grundbesitz. …“
„… estate is now a well-established principle in property law that allows title to each estate (and to components of the mineral estate) to vest in different owners. Until there is severance, there is just the one estate. …“
https://www.wsmtlaw.com/cms-assets/documents/129546-236263.00194839.pdf
Anmerkung von :stephan-christian., :Einer., :ich-bin., :ich-bin-Weg-Wahrheit-Leben.
Und eben dieses bedeutet unser Überragender-Anspruch auf unseren Überragenden-Gesamt-Titel auf uns Selbst und alles was auf uns bezogen ist:
Allod! Volleigentum! Seit Befruchtung und Zygote bis zum letzten Ausatmen. Zum Eindruck und zum Ausdruck gebracht, durch unsere Allod-Urkunde.
Ende jeglichen „Treuhand-Bedarf“, Ende jeglicher „Vormundschaft“ über uns und unser Leben im Heute-Hier-und-Jetzt auf Erden. Punkt.
PS: Voraussetzung: Geistesgegenwart und Selbsterkenntnis-Reife mit Kompetenz und Kenntnis der Naturgesetze und Schöpfung-Gesetze und Leben-Prinzipien und nachrangig dazu: ein Mindest-Wissen über Vertrag und Verträge und Übereinkommen und über die dazu bestehenden/erdachten und zwingend zu unterscheidenden Recht-Kreise.

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