Update: Die deutschen Familiennamen

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Die deutschen Familiennamen („Persona“ bzw. lat. für Maske) haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert schrittweise durchgesetzt.

So wurden erst 1875 im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die vorhandenen Namen festgeschrieben.

Den Büchern nach, gaben sich zunächst höher gestellte Familien Nachnamen. D. h. jene die im Auftrag des Adlers unterwegs waren – also der Adeler … der Adel. Daher der Adler! (engl. „Nobel families“)

Friedrich II. von Hohenstaufen (alias „König von Sizilien“ sowie „König von Jerusalem“) baute i.A. des Vatikans damals einen straff organisierten Beamtenstaat auf und erstmals eine zentrale Verwaltung. Als Symbol dafür steht heute das „Castell del Monte – die Krone Apuliens“ in Süd-Italien, erbaut 1240 bis 1250.

1291:
Gründung der Schweiz als «Ewiger Bund» (Rütlischwur)

1307–1312:
Zerschlagung des Templerordens
… das war der Orden der in „Nahen Osten“ gegründet wurde (wie auch der Malteser Orden und der Deutsche Orden), … der ein funktionierendes Banken-System aufgebaut hatte und von dem bis heute ist nicht bekannt, wo dessen Schatz verblieben ist.

Templer:
„Rotes Schild mit weißem Kreuz“

Wappen der Schweiz:
„Rotes Schild mit weißem Kreuz“

Und woher kommt nun der Familienname Rothschild?
Wann gaben sich Klaus Schwab’s Vorfahren den Familiennamen (Person) Rothschild?

Update:

BGB bis 1976
§. 1616. Das eheliche Kind erhält den Familiennamen des Vaters.
BGB ab 1977
§. 1616. Das eheliche Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern.
BGB ab 2006:
2006 §. 1616. Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
Damit ihr versteht was passiert ist
Bis 1976 gab es die
direkte Abstammung des Vaters.
Danach war das Kind vom Erbe in direkter Linie ausgeschlossen da der Vater das [ eigene ] Kind [per Erklärung] an Kindesstatt annahm.
Ehename ist der Geburtsname, den die Eheleute per Vertrag [Geburtsanzeige] als gemeinsamen Familiennamen bestimmten – somit Eingriff des “ Staates “ möglich. Den Ehenamen bestimmten die Eltern zum Geburtsnamen des Kindes, welcher Wiederrum dann zum Familienname wurde. Somit wieder Eingriff durch den Staat.
Frauen haben nach Deutschem Recht keine Verfügung ohne Ehemann auf das Kind, da hing immer der Staat zwischen.
Der Geburtsname mußte somit bestimmt werden für das SA ( gesetzliche Regelung ). Geburtsanzeige wurde verkauft. Im Gegenzug gab es die GU. Die GU hatte bis 1975 immer ne Wertmarke, da das Kind ja den Familiennamen ererbte und der Staat auf eigene Kappe erstellte ohne Zustimmung der Eltern in der Anzeige zum Geburtsnamen.
So hat man nach und nach die Deutschen ihrer Abstammung und des Erbes beraubt.
Ein Adoptoertes ( An Kindes statt ) Kind hat zwar Erbrechte, aber keine direkten natürlichen Erbrechte mehr.
Die Elterliche Gewalt BGB 1625 oder 1626 wurde erst nach 1980 zum Sorgerecht umbenannt.
Der Geburtsname ist Schuldner des Familiennamen, da das Kind ja von den Sorgeberechtigten ( Vertrag Geburtsname Staat/ Eltern) die Personensorge haben.
Darum stehen die Eltern in der GU BRD nicht drinnen bzw wie in der DDR unterhalb ( Schuldner ) des Kindes.
https://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bilder DA Beweis das Kinder “ angenommen wurden und den Mädchennamen ( Geburtsnamen ) der Frau ( Randverweise ) eingetragen bekamen trotz Ehe.

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