medical stethoscope with red paper heart on white surface

Gibt es abschließend noch irgendetwas, das uns auf dem Herzen liegt?

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

Es gibt da einiges, was uns im Magen liegt. Es beschäftigt uns mehr als schwer! Hier eine kleine Liste mit unseren ungelösten Themen:
Als erstes geht es um das Hereinholen des Geburtstitels und des Familiennamens durch die Vordertür und um das womögliche Umschiffen der Fiktion Nachgeburt auf offiziellem Weg. Es geht um nichts weniger als die Bundesstaatsangehörigkeit und die Rechtsstellung als Deutsche(r).
Wir könnten den Spieß auch umdrehen und sagen, dass diejenige, die den amtlichen Titel der Bundesstaatsangehörigkeit besitzt, als vorhergehende Bedingung auch einen Familiennamen, einen vererbenden indigenat-deutschen Vater und den Geburtstitel haben musste.

Unsere Absicht mit dem vorhin erwähnten g e l b e n Schein war, einen Vornamen plus einen Familiennamen mit einer sogenannten öffentlichen [=unechten] Urkunde vorweisen zu können, um unsere Finger überhaupt an die Namenskombination zu bekommen.
Wenn wir ehrlich sind, sind wir bei „Deutsche(r)“ am 31.12.1937 steckengeblieben.
„Nach dem Sinne des 116 GG sind all diejenigen Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“ [standesbeamte-bw.de]. Das ist uns zwar längst klar und es schreit zum Himmel, aber wir wollten es nochmals gesagt haben. Unsere Absicht aber war, im Sinne des GG 116.1 „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen“ ins RuStAG 1913 und damit in den Bundesstaat zurückzukehren. Wir wissen zudem, dass wir die Illusion nie betreten konnten und schon dort sind und zugleich wissen wir, dass uns niemand hört. [An dieser Stelle sei schon auf unsere Märchen „Endstation Recht“ und „Der Durchbruch“ verwiesen.]

„M ü l l e r , Lieschen …ist Deutsche(r) Staatsangehörige(r)“ bedeutet somit nur, dass sie Deutsche ́ in der Definition der Alliierten ist und bewiesenermaßen zu „deutsch“ gehört. Alle diejenigen ohne g e l b werden nur als zu „deutsch“ gehörig vermutet und haben ergo rein g a r n i c h t s. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, schließt ergo dieRechtsstellung als Deutsche ́ ‘ aus, denn „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat… besitzt.“ [RuStAG 1913, § 1]. Wer hier noch geistig gesund bleibt, ist wirklich zu beneiden.
Warum wir diese Rechtsakrobatik am Ende des Märchens [Laien-Memory] wiederkäuen, hat einen Grund.
Wir sehen nicht ein, dass Weltkriege geführt wurden und trotzdem das „Deutsche Reich“, also seine Angehörigen, von der Beschlagnahme ausgenommen wurden. Das Problem mit dem Feindstaat der U N, so vermuten wir, wird sein, dass man dieses „Reich“ und seine Bewohner einfach nicht richtig loswerden konnte. Es ist unauflöslich und besteht ewig. Überall steht das und man kriegt das einfach nicht weg. Außerdem sind sie furchtbar beleidigt, wenn jemand den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegt. Also muss es die entsprechenden staatlichen Ämter im Hintergrund ebenfalls noch geben, sonst müsste man sich diesbezüglich keine weiteren Sorgen machen. Alles muss nach wie vor da sein, wenn auch verbarrikadiert, versteckt und unauffindbar.

Ferner glauben wir nicht, dass die Piraten ausgerechnet bei den „deutsch“ den freien Willen außer acht lassen und ihn völlig ignorieren. Das können sie sich in keinem Fall erlauben. Also muss es einen Weg zurückgeben, der über einen echten Verwaltungsakt von statten geht. Die Frage ist nur, bei wem man ihn veranlasst.
Wir schränken die vorhergehenden Antworten somit dahingehend ein, dass womöglich das gesetzliche Geburtsregister doch geführt wird und die Registrierung des Geburtsfalls nicht fehlt. Nur wenn man nicht meckert bzw. hinten und vorne nicht durchblickt, dann wird das Geburtenregister mit der verstorbenen Nachgeburt bemüht. Es kann nicht sein, dass der einzige Feindstaat der Welt nicht gleichzeitig auch die einzige Gefahrenquelle ist, um gewisse NWO-Phantasien zu behindern.
Insofern können wir uns gut vorstellen, dass ausgerechnet hierzulande der einzige Ort auf der Welt ist, an welchem noch die Möglichkeit besteht, dass ein Berechtigter auf hochoffiziellem, amtlichen und mit allen Verfügungsrechten ausgestatteten Weg, diesen Verwaltungsakt nach PStG 1875 einfordern kann.
Warum müssen sie auch so etwas Komisches wie das da in ihr aktuelles StAG schreiben?
§ 30 StAG „(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.

Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.“

Die sogenannte Negativbescheinigung ist also zumindest im Statut als Hintertür für die ganz Schlauen vorgesehen. Sie können als alliierte Treuhandverwaltung zwar nicht sagen, dass Lieschen Bundesstaatenangehörige ist, aber sie können sagen, dass sie eine deutsche Staatsangehörige nicht ist. Sie könnten das aber nur dann sagen, wenn sie den gelben S c h e i n hat. Die Verwaltung muss es ja wissen, wenn sie in ihre Register schaut. Wohin schaut sie? In ihr Geburtenregister.
Was wäre, wenn es jemanden gäbe, der ins Geburtsregister schauen könnte?
Sie hätten in dem Fall beide Zwillinge aufgeschrieben und wir geben die Hoffnung nicht auf und untermauern diesen Aspekt mit unserer Unwissenheit!

Wir haben noch etwas Weiteres auf dem Herzen, das uns den Magen umdreht. Es ist der Punkt 139
[im „Laien-Memory“], der uns schwer beschäftigt. Jeder Fetzen Papier, jede echte oder unechte Urkunde, jedes Zertifikat und jeder Kontoauszug haben -neben dem Namen- eine wesentliche Sache gemeinsam: es ist das Datum! Die Angabe. Woher stammt das Datum? Aus einem Kalender! Aus welchem? Aus dem gregorianischen von Papst Gregor XIII. von 1582. Julius Cäsar hat sich bei der Tageslänge um knapp 12 Minuten verrechnet, sodass der julianische Kalender abgeschafft wurde. Das Jahr hat nach Gregor 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden. Also wurde 1582 die damalige Zeitrechnung kurzerhand um 10 Tage gestutzt. Aber darauf wollen wir gar nicht hinaus.
Wir wollen wissen, wer der Titelbesitzer und Stifter der Zeitrechnung ist. Das ist natürlich der V a t i k a n bzw. seine Prinzipale, nicht zu verwechseln mit dem Schöpfer, der der Stifter der Zeit ist, bzw. des räumlichen Universums, worin die Dinge sich bewegen und womit man die Zeit misst. Wenn wir genau hinsehen, gehört dem Heiligen Stuhl alles, was an die gregorianische Zeitrechnung und somit an das entsprechende Schuldbuch gekoppelt bzw. gebunden ist. Quasi a l l e s…, außer sämtliche anderen Zeitrechnungen.
Das gibt uns Gelegenheit, nachzudenken, wie wir künftig mit fremdbestimmter Zeit umgehen sollten.

Ein drittes: wir wissen theoretisch, dass Ort und Zeit die Lösung für das irdische Recht sein müssen, wenn das Materiell-Körperliche feststeht, welches sich innerhalb dieser Naturgesetze manifestiert. Warum? Im mess- und regelbaren Universum gibt es nur Raum, Zeit und materielle (energetische) Dinge darin. Zu letzterem zählen wir auch den neugeborenen Körper bzw. den Fötus bzw. den Embryo oder gehen wir gleich ganz an den Ursprung zurück, der bei der Zygote beginnt. Die befruchtete Eizelle ist der Ursprungspunkt. Hier befindet sich der Anfang vom Anfang dieses einen menschlichen Lebens. Materiell betrachtet trägt die Zygote das Erbgut beider Elternteile.
Es ist daher naheliegend, den Herren der Zeit und des Orts das Wasser schon am Ursprungspunkt abzugraben und unseren Titel auf die eigene Zeit, den eigenen Raum und natürlich den Körper zurückzuerobern. Wir waren zu kurzsichtig, als wir im ersten Indossament von der Besitzergreifung aller strukturellen und funktionalen Schöpferwidmungen des biologischen Körpers sprachen. Ab der Sekunde der Befruchtung bereits ist das komplette Erbgut vorhanden, insofern sollte die Besitzergreifung der Zygote unser Thema sein. Erst wenn uns das Erbgut des menschlichen Körpers gehört, können wir über ihn verfügen und unser Erbrecht [Geburtsrecht] beanspruchen.
ALR. ERSTER THEIL. 1.Titel. „§10. Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungebornen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängniß.“

Korrespondierend hierzu haben wir natürlich die belebende Instanz von allem, was das göttlich beseelte Wesen ist. Damit kann niemand so recht etwas anfangen, denn mit den Qualitäten [eines scheinbaren Nichts] geht kein Mensch hausieren, ohne eine Abfuhr zu bekommen. Die Menschen und das Recht gehen mit Quantitäten konform. Rein theoretisch bräuchten wir eine Definition für die Seele als derjenigen Instanz, die alles belebt und die der Erfinder und Erschaffer seiner eigenen Verwirrspiele ist. [Wir haben uns angestrengt und uns andernorts an einigen Definitionen versucht].
Um es auf den Punkt zu bringen: wir haben es bisher nicht geschafft, zugunsten unserer allodialen Souveränität und Unantastbarkeit nach dem Prinzip der „Goldenen Regel“ eine brauchbare Definition für den Menschen auf die Beine zu stellen. Insofern brauchen wir uns nicht wundern, dass die Justiz, wenn wir ständig auf unser Menschsein pochen, uns dann für ein Arschloch (=humanus) hält.
Hier besteht unserer Auffassung nach Handlungsbedarf, denn wir alle werden nach wie vor der Glaubensgemeinschaft der Matrixanbeter zugerechnet. Die Vermutung haben wir nie widerlegt.

Jetzt sind wir bei einem vierten offenen Punkt gelandet, der ebenfalls nicht gelöst worden ist. Es geht um den Ursprungspunkt und die Herkunft der Jurisdiktion. An wen müssen wir uns wenden, wenn wir die Treuhand, so wie sie jetzt besteht, aufkündigen und stornieren wollen? Wo liegt der Ursprung der Sklavenjurisdiktion und wer ist der ursprüngliche Erschaffer? Welcher Hauptvertrag bindet uns? WennderAnspruchderkatholischen KircheunddesHl.Stuhls weltumspannend ist und jeden Menschen betrifft, egal, ob er getauft oder ungetauft ist oder ob er davon weiß oder nicht, dann liegt die Lösung wohl im Ausscheiden aus dieser Glaubensgemeinschaft. Die päpstlichen Bullen haben uns nie in Ruhe gelassen und wir haben uns immer gefragt, was alle Deutschen neben ihrem Sklaven – und Feindtitel noch gemeinsam haben? Sie sind natürlich alle Mitglieder in der Gemeinschaft der Gläubigen der römischen Kirche. (Punkt 45. im „Laien-Memory“)
Zum jetzigen Stand wird uns nichts anderes übrig bleiben, als die Mutter des Piratenrechts, das kanonische Kirchenrecht, näher unter die Lupe zu nehmen und den Alleinvertretungsanspruch der K i r c h e und ihre Selbstlegitimierung zu untersuchen.
Wir werden doch in der Lage sein und herausfinden, was es mit dem „actus formalis defectionis ab ecclesia catholica“ auf sich hat?

Wir haben den Fiktionen hierin einiges entlocken können, aber ihr habt bestimmt erkannt, dass wir die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefressen haben und dass uns für den Ausgang der Geschichte eine Gemeinschaftsproduktion vorschwebt. Wir haben das Gefühl, dass dieses Märchen bald zu Ende geht und es wäre schön, wenn der eine oder andere dabei mitspielen und helfen würde.

Quelle: @Rechtsmärchen

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

#########################

Wenn Du magst kannst Du uns, für die Mühe und den Zeitaufwand einen Kaffee hinterlassen,
Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻

Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen