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Was passiert jetzt mit unseren unveräußerlichen Geburtsrechten?

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Was soll passieren? Wie immer nichts! Unsere angeborenen, allodialen, unveräußerlichen, unverhandelbaren und unverletzlichen Geburtsrechte sind vorhanden wie eh und je. Nur wir sind es nicht. Wir können unsere Erstgeburtsrechte knicken. Wir können sie nicht beanspruchen, weil man dazu hätte geboren und registriert werden müssen.
In der Fiktionstheorie kann der verstorbene Zwilling die seinen genausowenig verwenden, weil er am Leben sein müsste, um sich zu äußern.
 
Vielleicht war er sogar für kurze Zeit am Leben, – er war es auch-, zumindest hat die Nabelschnur noch eine Weile pulsiert, was völlig der Definition entspricht. Denn wie soll Vater Staat etwas von jemandem erben, der von Haus aus eine Leiche und nicht in der Lage ist, aufrecht auf der Ersatzbank zu sitzen? Ein paar bewiesene Sekündchen muss er schon wenigstens gelebt haben.
 
Wie wir aus eigener Erfahrung bestätigen können, pulsiert die Nabelschnur noch bis zu einer Viertelstunde nach, so dass niemand behaupten könnte, die Matrix hätte kein eigenes Leben in sich getragen. Hat sie sehr wohl! Hier ist er, der Nachweis für einen eigenständigen Organismus. Und erst jetzt konnte das große Registrierungs- und Treuhandspiel beginnen, mit viel gutem Willen und indem man dabei beide Augen wohlwollend zudrücken musste.
Einer aber so wie wir, quasi vom System aus gesehen der andere, der nie da war, konnte nichts erben, weder von einem Schöpfer, noch von einem leiblichen oder gesetzlichen Vater. So ruhen unsere Geburts- und Besitzrechte weiterhin in Frieden und bis in alle Ewigkeit. Amen.

@Rechtsmaerchen

Ausser: wir kehren wieder zurück und beenden den Irrtum.

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